Betreuung

Diese Leistungen können Personenbetreuer*innen für Sie erbringen:

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen (Zubereitung von Mahlzeiten, Übernahme von Besorgungen, Routinereinigungstätigkeiten, Durchführung von Hausarbeiten und Botengängen, Sorge für ein gesundes Raumklima, Betreuung von Pflanzen und Haustieren, Wäscheversorgung etc.)
  • Unterstützung bei der Lebensführung (Gestaltung des Tagesablaufs, Hilfestellung bei alltäglichen Verrichtungen)
  • Gesellschafterfunktion (Gesellschaft leisten, Führung von Konversation, Aufrechterhaltung gesellschaftlicher Kontakte, Begleitung bei diversen Aktivitäten)
  • Folgende Tätigkeiten , solange keine medizinischen Gründe dagegen sprechen:
    • Unterstützung beim Essen und Trinken
    • Unterstützung bei der Körperpflege sowie beim Verrichten der Ausscheidung
    • Hilfestellung beim An- und Ausziehen
    • Unterstützung beim Aufstehen, Gehen, Niedersetzen, Niederlegen

Personenbetreuer*innen dürfen zusätzlich folgende Tätigkeiten durchführen:

  • Einzelne pflegerische Tätigkeiten, die Personenbetreuer*innen von diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger*innen mittels Delegation übertragen wurden
  • Folgende ärztliche Tätigkeiten (§15 Abs. 7 GuKG) dürfen Personenbetreuer*innen nur nach schriftlicher ärztlicher Anordnung mit Anleitung und Unterweisung durch von diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger*innen oder durch Ärzt*innen durchführen:
  • Verabreichung von Arzneimitteln
  • Anlegen von Bandagen und Verbänden
  • Verabreichen von subkutanen Insulininjektionen und/oder subkutanen Injektionen von blutgerinnungshemmenden Arzneimitteln
  • Blutentnahme aus der Kapillare zur Bestimmung des Blutzuckerspiegels mittels Teststreifen
  • einfache Wärme- und Lichtanwendungen

 

Unter der Delegation pflegerischer und ärztlicher Tätigkeiten versteht man die Übertragung pflegerischer bzw. ärztlicher Tätigkeiten an Personenbetreuer*innen. Dies erfordert neben einer schriftlichen Anordnung auch eine Anleitung und Unterweisung durch eine Ärztin / einen Arzt oder durch diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger*innen.

 

Das sollten sie den Personenbetreuer*innen zur Verfügung stellen:

  • Wohnraum – ein eigenes Zimmer mit Bett und Kasten
  • Verpflegung – die Kosten dafür sind steuerlich absetzbar
  • WLan – damit können die Personenbetreuer*innen mit der Heimat in Kontakt bleiben
  • Wertschätzung – die Personenbetreuer*innen sind lange von zu Hause weg
  • Materialen bei Bedarf – zb Einmalhandschuhe
  • Pausen – die Betreuer*innen benötigen auch Ruhe- und Erholungszeiten
  • Nachtruhe soweit wie möglich

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Josef Bauerstraße 27, 2362 Biedermannsdorf