Kosten
Kosten für die Personenbetreuerinnen:
- Tagessatz der Personenbetreuer*innen ach Betreuungsaufwand: Die Höhe des Tagesatzes (inkl. Sozialversicherungsbeitrag und Fahrtkosten) orientiert sich am individuellen Betreuungsaufwand. Die Kosten belaufen sich ab €uro 85,- pro Tag – die detaillierte Kostenaufstellung gemäß § 3a Standes- und Ausübungsregeln, BGBl. II Nr. 397/2015 idF BGBl. II Nr. 168/2024 finden Sie hier.
- Kost und Logis muss den Personenbetreuer*innen bereitgestellt werden.
- Der konkrete Werklohn/Tagsatz der Personenbetreuer*innen ist im Betreuungsvertrag zu vereinbaren.
- Die Personenbetreuer*innen sind selbständig erwerbstätig und stellen die Honorarnote nach Turnusende lt. Betreuungsvertrag persönlich an die Kund*innen.
- 24StundenPflege bietet keine Inkassovollmacht für die Personenbetreuer*innen an,
Kosten für unsere Agentur
Die Qualitätssicherungs- und Bereitstellungsgebühr (ab €uro 12,- inkl. USt pro Tag) enthält folgendes:
- Regelmäßige Qualitätsvisiten durch diplomiertes Pflegepersonal (mind. 1 x pro Quartal und bei jedem Austausch der Personenbetreuer*innen) sowie Dokumentation der laufend erbrachten Leistungen
- Laufende Beratung und Hilfestellung bei Fragen zur Durchführung und Abwicklung der Betreuung.
- Telefonische Erreichbarkeit und Hilfestellung in Notsituationen
- Erstellen eines Notfallplanes
- Im Bedarfsfall Delegation von pflegerischen Tätigkeiten durch eine diplomierte Pflegeperson an die Betreuungskräfte
- Bereitstellung der erforderlichen Unterlagen zur Übertragung von ärztlich angeordneten Tätigkeiten.
- Bis zu 5 Wechsel der Personenbetreuer*innen auf Kund*Innenwunsch pro Jahr
- Mediation zwischen Personenbetreuer*in und Kund*in bzw. Familie
- Bereitstellung von Ersatzpersonenbetreuer*innen innerhalb von 3 Tagen
- Fixe Ansprechpartner*innen in unserer Agentur
- Beratung betreffend Hilfsmittel und sozialer Dienste
Preisbeispiel bei Pflegegeldstufe 4:
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pro Tag: |
pro Monat: |
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Kosten für die Betreuer*in pro Tag all inclusive |
€ 107,– |
€ 3.210,– |
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Kosten für unsere Pflegeagentur pro Tag |
€ 14,– |
€ 420,– |
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Zwischensumme |
€ 121,– |
€ 3.630– |
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Minus Pflegegeld Stufe 4 (Stand 2026) |
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€ 888,50 |
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Minus Förderung vom Bundessozialamt (wenn Pension unter € 2.500,- pro Monat – Stand 2026) |
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€ 800,– |
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Ergibt Aufwand Eigenmittel |
€ 64,71 |
€ 1.941,50 |
Die detaillierte Aufstellung der Kosten gemäß § 3a Standes- und Ausübungsregeln, BGBl. II Nr. 397/2015 idF BGBl. II Nr. 168/2024 finden Sie hier.