Betreuung
Diese Leistungen können Personenbetreuer*innen für Sie erbringen:
- Haushaltsnahe Dienstleistungen (Zubereitung von Mahlzeiten, Übernahme von Besorgungen, Routinereinigungstätigkeiten, Durchführung von Hausarbeiten und Botengängen, Sorge für ein gesundes Raumklima, Betreuung von Pflanzen und Haustieren, Wäscheversorgung etc.)
- Unterstützung bei der Lebensführung (Gestaltung des Tagesablaufs, Hilfestellung bei alltäglichen Verrichtungen)
- Gesellschafterfunktion (Gesellschaft leisten, Führung von Konversation, Aufrechterhaltung gesellschaftlicher Kontakte, Begleitung bei diversen Aktivitäten)
- Folgende Tätigkeiten , solange keine medizinischen Gründe dagegen sprechen:
- Unterstützung beim Essen und Trinken
- Unterstützung bei der Körperpflege sowie beim Verrichten der Ausscheidung
- Hilfestellung beim An- und Ausziehen
- Unterstützung beim Aufstehen, Gehen, Niedersetzen, Niederlegen
Personenbetreuer*innen dürfen zusätzlich folgende Tätigkeiten durchführen:
- Einzelne pflegerische Tätigkeiten, die Personenbetreuer*innen von diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger*innen mittels Delegation übertragen wurden
- Folgende ärztliche Tätigkeiten (§15 Abs. 7 GuKG) dürfen Personenbetreuer*innen nur nach schriftlicher ärztlicher Anordnung mit Anleitung und Unterweisung durch von diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger*innen oder durch Ärzt*innen durchführen:
- Verabreichung von Arzneimitteln
- Anlegen von Bandagen und Verbänden
- Verabreichen von subkutanen Insulininjektionen und/oder subkutanen Injektionen von blutgerinnungshemmenden Arzneimitteln
- Blutentnahme aus der Kapillare zur Bestimmung des Blutzuckerspiegels mittels Teststreifen
- einfache Wärme- und Lichtanwendungen
Unter der Delegation pflegerischer und ärztlicher Tätigkeiten versteht man die Übertragung pflegerischer bzw. ärztlicher Tätigkeiten an Personenbetreuer*innen. Dies erfordert neben einer schriftlichen Anordnung auch eine Anleitung und Unterweisung durch eine Ärztin / einen Arzt oder durch diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger*innen.
Das sollten sie den Personenbetreuer*innen zur Verfügung stellen:
- Wohnraum – ein eigenes Zimmer mit Bett und Kasten
- Verpflegung – die Kosten dafür sind steuerlich absetzbar
- WLan – damit können die Personenbetreuer*innen mit der Heimat in Kontakt bleiben
- Wertschätzung – die Personenbetreuer*innen sind lange von zu Hause weg
- Materialen bei Bedarf – zb Einmalhandschuhe
- Pausen – die Betreuer*innen benötigen auch Ruhe- und Erholungszeiten
- Nachtruhe soweit wie möglich