Kosten
Kosten für die Personenbetreuerinnen:
(gemäß § 3a Standes- und Ausübungsregeln, BGBl. II Nr. 397/2015 idF BGBl. II Nr. 168/2024)
1. Tagessatz des Betreuungsunternehmens je nach Betreuungsbedarf: Die Höhe des Tagesatzes (inkl. Sozialversicherungsbeitrag und Fahrtkosten) orientiert sich am individuellen Betreuungsbedarf. Die Kosten belaufen sich ab €uro 95,- pro Tag.
2. Kost und Logis muss dem Betreuungsunternehmen bereitgestellt werden.
3. Der konkrete Werklohn/Tagsatz des Betreuungsunternehmens ist im Betreuungsvertrag zu vereinbaren.
4. Die Betreuungskraft ist selbständig erwerbstätig und stellt die Honorarnote nach Turnusende lt. Betreuungsvertrag persönlich an den Vertragspartner.
5. 24StundenPflege bietet keine Inkassovollmacht für die Betreuungsunternehmen an,
Kosten für unsere Agentur
(gemäß § 3a Standes- und Ausübungsregeln, BGBl. II Nr. 397/2015 idF BGBl. II Nr. 168/2024)
Die Qualitätssicherungs- und Bereitstellungsgebühr (ab €uro 12,- inkl. USt pro Tag) enthält folgendes:
- Regelmäßige Qualitätsvisiten durch diplomiertes Pflegepersonal (mind. 1 x pro Quartal und bei jedem BetreuerInnenwechsel) sowie Dokumentation der laufend erbrachten Leistungen
- Laufende Beratung und Hilfestellung bei Fragen zur Durchführung und Abwicklung der Betreuung.
- Telefonische Erreichbarkeit und Hilfestellung in Notsituationen
- Erstellen eines Notfallplanes
- Im Bedarfsfall Delegation von pflegerischen Tätigkeiten durch eine diplomierte Pflegeperson an die Betreuungskräfte
- Bereitstellung der erforderlichen Unterlagen zur Übertragung von ärztlich angeordneten Tätigkeiten.
- Bis zu 5 Wechsel der Betreuungskräfte auf Kundenwunsch pro Jahr
- Mediation zwischen Betreuungskräften und Kunden / Familie
- Bereitstellung von Ersatzbetreuungskräften innerhalb von 3 Tagen
- Fixe Ansprechpartner*innen in unserer Agentur
- Beratung betreffend Hilfsmittel und sozialer Dienste