Betreuung
Leistungen der PersonenbetreuerInnen:
- Eigenständiger Tätigkeitsbereich
- Haushaltsnahe Dienstleistungen, insbesondere Zubereitung von Mahlzeiten, Vornahme von Besorgungen, Reinigungstätigkeiten, Durchführung von regelmäßigen Hausarbeiten, Durchführung von Botengängen, Sorgetragung für ein gesundes Raumklima, Betreuung von Pflanzen und Tieren im Wohnbereich, Wäscheversorgung
- Unterstützung bei der Lebensführung, Gestaltung des Tagesablaufs, Hilfestellung bei alltäglichen Verrichtungen
- Gesellschafterfunktion, insbesondere Gesellschaft leisten, Führen von Konversation, Aufrechterhaltung gesellschaftlicher Kontakte, Begleitung bei diversen Aktivitäten
- Pflegerische Tätigkeiten (solange nicht Umstände eintreten, die eine Anordnung durch eine diplomierte Pflegeperson notwendig machen)
- Tätigkeiten, die ein gewerblicher Personenbetreuer nach Anordnung durch Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege durchführen darf:
- Unterstützung bei der oralen Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme sowie bei der Arzneimittelaufnahme, der Körperpflege, beim An- und Auskleiden, bei der Benützung von Toilette oder Leibstuhl einschließlich Hilfestellung beim Wechsel von Inkontinenzprodukten und Unterstützung beim Aufstehen, Niederlegen, Niedersetzen und Gehen
- Verabreichung von Arzneimitteln
- Anlegen von Bandagen und Verbänden (dazu zählt auch das Anziehen von Anti-Thrombose-Strümpfen)
- Verabreichung von subkutanen Insulininjektionen und subkutanen Injektionen von blutgerinnungshemmenden Arzneimitteln
- Blutentnahme aus der Kapillare zur Bestimmung des Blutzuckerspiegels mittels Teststreifens
- Einfache Wärme- und Lichtanwendungen
Für diese Tätigkeiten benötigen die Personenbetreuer eine Delegation durch eine diplomierte Pflegekraft und gegebenenfalls eine ärztliche Bestätigung.
Diese Delegation wird nach Überprüfung von unseren diplomierten Pflegekräften erteilt.